Herzlich willkommen in unserer
Kanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht
Unsere Kanzlei hat ihren Beratungsschwerpunkt im Medizinrecht und Wirtschaftsrecht der Heilberufe. Wir beraten bundesweit in allen Fragen des Gesundheitsrechts und vertreten unsere Mandanten vor Gerichten und Ausschüssen in allen Verfahren und sonstigen Verhandlungen. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, öffentlich-rechtliche Institutionen und Berufsverbände sowie alle sonstigen Heilberufe.
Für eine kompetente und innovative Beratung in der Gesundheitsbranche sind neben den immer komplexer werdenden rechtlichen Anforderungen auch die vielfältigen wirtschaftlichen und politischen Aspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sind neben einer Spezialisierung auf das Medizinrecht auch fundierte Kenntnisse des Wirtschaftsrechts sowie der aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik unerlässlich. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten auf einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Basis verständliche und praxisorientierte Lösungen zu erarbeiten.
Wir helfen unseren Mandanten, Perspektiven, die sich aus Gesetzesänderungen ergeben, zu erkennen und Chancen zu nutzen. Nur wer das Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft und Recht versteht, kann in der Gesundheitsbranche erfolgreich sein.
Mit unserem umfassenden Beratungsangebot stehen wir unseren Mandanten als Partner zur Seite und bieten ihnen Rechtssicherheit für eine erfolgreiche Praxis- bzw. Unternehmensführung.

